Golem Network News vom 09.09.2011, Autor Jörg Thoma, Zitat:
Die einstweilige Verfügung gegen den Verkauf des Galaxy Tab 10.1 bleibt bestehen. Das bestätigte die Vorsitzende Richterin Johanna Brückner-Hoffmann am Landgericht in Düsseldorf. Samsung wird von Apple beschuldigt, Geschmacksmusterrechte verletzt zu haben.
Zwar gebe es bei der Gestaltung zwischen dem Galaxy Tab 10.1 und dem iPad 2 Unterschiede, der Gesamteindruck stimme aber überein, sagte Brückner-Hoffmann. In dem Streit vor dem Landgericht in Düsseldorf geht es um das Design des Samsung-Geräts, nicht um Patente. Das Verkaufsverbot gilt nur in Deutschland.
Zwischenhändler, die das Gerät bereits erworben haben, können es auch weiterverkaufen. Samsung darf hingegen keine neuen Geräte in Deutschland einführen und hierzulande auch nicht mehr bewerben.
Ob das Verbot auch für das Galaxy Tab 8.9 gilt, ist noch unklar. Über die einstweilige Verfügung gegen das Galaxy Tab 7.7 wird noch entschieden. Auf der Ifa hatte Samsung das Tablet unerwartet von Stand entfernt.
Golem Network News, Zitatende
Wenn Carl Benz, der Erfinder des Automobils, seinerzeit ein "Geschmacksmusterrecht" auf seiner Erfindung mit zwei Achsen, vier Rädern, davon die vorderen zwei lenkbar, eingetragen hätte, dann gäbe es, diesem unsinnigen Urteil gegen Samsung entsprechend, nur eine einzige Automobilmarke weltweit. Vielleicht hätte jedoch die Richterin noch eine andere Marke mit abweichendem "Design" mit drei Achsen und sechs Rädern als eigenständig betrachtet.
Apple sieht sich durch seinen ehemals wichtigsten Zulieferer und dessen besseren Produkten zunehmend bedrängt und möchte am liebsten auch noch das dem iPhone den Rang ablaufende Samsung-Smartphone "Galaxy S 2" weltweit verbieten. Es ist zu hoffen, dass es ausserhalb Deutschlands vernünftigere Richter gibt, die sich nicht für Apple's Weltmarktführer-Absichten vor den Karren spannen lassen.
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